Im Grundsatz gilt:  Wenn der Mitarbeiter nach dem Befristungsende für den Arbeitgeber weiterarbeitet und dieser keine Einwände erhebt, dann wird das Arbeitsverhältnis als unbefristetes Arbeitsverhältnis fortgesetzt. Was gilt, wenn der Befristungsablauf während des Urlaubs des Arbeitnehmers eintritt?

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