Kündigung der Einliegerwohnung: Darf Ihr Vermieter einfach ohne Grund kündigen?
Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt § 573a BGB eine Kündigung ohne berechtigtes Interesse. Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und worauf Sie jetzt achten sollten.
Ihr Vermieter hat die Einliegerwohnung gekündigt und nennt keinen Grund? Das kann zulässig sein, wenn die Voraussetzungen des § 573a BGB erfüllt sind. Doch nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam. Formfehler, eine falsche Frist oder persönliche Härtegründe können entscheidend sein.
Jetzt lesen und rechtzeitig handeln:
https://herrdenis.com/kuendigung-der-einliegerwohnung-was-du-jetzt-wissen-musst/
oder als Video auf:
https://youtu.be/wEFA_veHTO8
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Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder unsicher sind, welche Schritte jetzt sinnvoll sind, unterstützen wir Sie gerne persönlich und vertraulich.

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