Keine Abfindung nach einem Jahr? Stimmt nicht

Dieser Irrtum kann teuer werden

Viele Arbeitnehmer sind überzeugt: Wer erst kurze Zeit im Unternehmen beschäftigt ist, hat keine Chance auf eine Abfindung. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Ob eine Abfindung möglich ist, hängt häufig nicht von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab, sondern davon, ob die Kündigung rechtlich wirksam ist.

Bereits nach sechs Monaten kann der gesetzliche Kündigungsschutz greifen. Enthält eine Kündigung rechtliche Fehler, verbessert das oft die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers erheblich. Die Betriebszugehörigkeit wirkt sich zwar häufig auf die Höhe einer möglichen Abfindung aus, entscheidet aber meist nicht darüber, ob überhaupt eine Abfindung erzielt werden kann.

In unserem Blogbeitrag erfahren Sie,

  • warum die Betriebszugehörigkeit oft überschätzt wird,
  • worauf es bei der Prüfung einer Kündigung wirklich ankommt,
  • wann der Kündigungsschutz greift und
  • weshalb nach Erhalt einer Kündigung schnelles Handeln entscheidend ist.

Jetzt lesen und rechtzeitig handeln:

https://blog.ra-ksiazek.de/keine-abfindung-nach-einem-jahr-stimmt-nicht/

oder als Video auf YouTube

https://youtu.be/4F7w8yqwpKc

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