Wunschzettel als verbindlicher Vertrag? Kann man den Weihnachtsmann verklagen?

Ho ho ho! Bald ist Bescherung und viele Kinder haben ihre Wunschzettel versendet. Stellen Sie sich vor, dass bei HerrDenis auf dem Wunschzettel die PlayStation 5 ganz oben steht und der Weihnachtsmann bringt sie nicht. Können Sie ihn dann vor Gericht ziehen?

Ist der Wunschzettel ein Angebot?

HerrDenis schreibt auf seinen Wunschzettel, dass er sich eine PlayStation 5 wünscht. Handelt es sich dabei um ein Angebot, das der Weihnachtsmann nur noch annehmen müsste? Dann wäre doch ein wirksamer Vertrag geschlossen.
Aber: Ein richtiges Angebot muss so genau sein, dass die andere Seite nur noch Ja sagen braucht.

Kaufvertrag

Für einen Kaufvertrag müssen sich die Parteien zumindest über die Kaufsache, den Kaufpreis und die Vertragspartner einig sein.

  • Kaufsache: Die PlayStation 5
  • Vertragspartner: Wer ist der Weihnachtsmann? Eine natürliche Person? Eine juristische Person? Eine Person sui generis?
  • Wo ist die Adresse des Weihnachtsmanns? Am Nordpol? Welches Recht gilt eigentlich?
  • Kaufpreis: Fehlanzeige
  • Annahme: HerrDenis hat vom Weihnachtsmann keine Bestätigung erhalten, dass die PlayStation laut Wunschliste am 24.12. verbindlich geliefert wird
  • Fazit: Kein Kaufvertrag

Schenkung

Weihnachtsgeschenke sind Schenkungen, da sich die Parteien einig sind, dass jemand etwas erhält, ohne dass hierfür Kosten entstehen. Aber: Schenkungsversprechen müssen notariell beurkundet werden! HerrDenis war mit dem Weihnachtsmann nicht beim Notar. Auch hat dieser nicht erklärt:

„Hiermit verspreche ich feierlich, dass ich HerrDenis am 24.12. eine PlayStation 5 schenke.“

Fazit: Kein Schenkungsvertrag

Keine Sorge:

Wenn die Schenkung bewirkt wird, also HerrDenis das Geschenk bekommt, ist dieser Formfehler geheilt und er darf das Geschenk behalten.

Nur Gefälligkeit

Sind wir mal ehrlich: Der Wunschzettel begründet keinen Rechtsanspruch. Die Beteiligten wollen sich nicht rechtlich binden und einklagbare Ansprüche schaffen. Vielmehr ist es eine Tradition des Weihnachtsmanns, eine soziale Sitte, ein Brauch, eine schöne Geschichte für Kinder. Niemand, weder Eltern noch Kinder, denkt dabei wirklich an einen rechtlich bindenden Vertrag.
Tut mir leid: Den Weihnachtsmann können Sie nicht verklagen!

Aber mal ehrlich:

Ist es nicht viel schöner, wenn Geschenke aus Liebe und Freude kommen und nicht aus rechtlicher Verpflichtung? Die Magie von Weihnachten funktioniert zum Glück ohne Paragraphen!

In diesem Sinne:
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!