Ex-Partner verliert nach Kündigung durch Mieterin jedes Bleiberecht

Nicht jeder, der jahrelang mitgewohnt hat, hat auch ein Bleiberecht.

Nach einer Trennung kommt es häufig zum Streit um die gemeinsame Mietwohnung. Besonders problematisch wird es, wenn nur ein Partner den Mietvertrag unterschrieben hat, die Wohnung kündigt und auszieht, während der Ex-Partner einfach bleibt.

Doch entsteht durch langjähriges Zusammenleben automatisch ein eigenes Wohnrecht? Die Antwort überrascht viele Betroffene. In unserem aktuellen Blogbeitrag erläutern wir, warum das Besitzrecht an einer Wohnung grundsätzlich an den Mietvertrag geknüpft ist, weshalb bloßes Weiterwohnen kein neues Mietverhältnis begründet und wann Vermieter die Räumung der Wohnung verlangen können.

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Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder unsicher sind, welche Schritte jetzt sinnvoll sind, unterstützen wir Sie gerne persönlich und vertraulich.