Warum eine fehlende Bürgschaft keine fristlose Kündigung erlaubt

Die Wahrheit über die Bürgschaft, die Sie als Vermieter kennen müssen.

Viele Vermieter gehen davon aus, dass eine nicht übergebene Bürgschaft automatisch ein Grund für eine fristlose Kündigung ist. Diese Annahme liegt nahe, ist juristisch jedoch unzutreffend. Der Gesetzgeber unterscheidet deutlich zwischen einer Barkaution – also einem tatsächlich zu zahlenden Geldbetrag – und einer Bürgschaft, die lediglich ein Versprechen eines Dritten darstellt. Da bei der Bürgschaft zunächst kein Geld fließt, greift die gesetzliche Kündigungsvorschrift hier nicht.

Trotzdem bedeutet eine fehlende Bürgschaft nicht, dass Vermieter ohne Schutz dastehen. In vielen Fällen bestehen rechtliche Möglichkeiten, die Sicherheit dennoch durchzusetzen oder den eigenen Anspruch abzusichern. Eine sorgfältige juristische Einordnung ist entscheidend, um Fehler zu vermeiden, die später teuer werden können.

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