Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten – Was Arbeitnehmer in der Wartezeit wissen müssen
Warum der Kündigungsschutz nicht automatisch mit dem Ende der Probezeit beginnt – und was Arbeitnehmer in der Wartezeit beachten sollten.
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie nach Ablauf der Probezeit rechtlich abgesichert sind. Tatsächlich gilt der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG) jedoch erst nach einer ununterbrochenen Beschäftigungsdauer von sechs Monaten – der sogenannten Wartezeit.
In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich ohne Angabe von Gründen beendet werden. Dennoch bestehen gewisse Schutzmechanismen, etwa gegen Diskriminierung oder sittenwidrige Kündigungen.
- Was genau bedeutet die Wartezeit?
- Welche Rechte haben Arbeitnehmer in dieser Phase?
- Was ist der Unterschied zur Probezeit?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unserem aktuellen Blogbeitrag:
Lesen Sie jetzt den vollständigen Beitrag und informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten:
oder als Video auf:
📅 Jeden Sonntag gibt es neue Tipps, Hinweise und mehr! Schauen Sie vorbei und bleiben Sie informiert.
Hinterlasse einen Kommentar