45 Jahre in derselben Wohnung – sind Sie unkündbar?

Langjährige Mietdauer – was bedeutet das für Ihren Kündigungsschutz?

Viele Mieterinnen und Mieter gehen davon aus, dass eine jahrzehntelange Wohnzeit automatisch vor einer Kündigung schützt. Doch das deutsche Mietrecht sieht keine generelle Unkündbarkeit vor – auch nach 45 Jahren kann eine Kündigung rechtlich zulässig sein.

Dennoch stehen langjährig Wohnende nicht schutzlos da. Das Gesetz gewährt Ihnen besondere Rechte, wie verlängerte Kündigungsfristen, eine stärkere Position bei der Härtefallprüfung (§ 574 BGB) und Möglichkeiten zum Räumungsschutz.
In unserem aktuellen Blogartikel erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Sie sich im Fall einer Kündigung bestmöglich schützen können.

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