Hörnlein Rechtsanwälte – Ihr Weg durch das Rechtslabyrinth
| Das blaue Haus neben McDonalds
Schnelltest: Können Sie Ihre Kaution zurückverlangen?
Haben Sie im Mietvertrag eine Kautionszahlung vereinbart? Bitte AuswählenJaNein
[group KautionNein] Sie können keine Kaution zurückfordern, da Sie auch keine Kaution geleistet haben. [/group]
[group KautionJa] Sind Sie aus der Wohnung schon ausgezogen? Bitte AuswählenJaNein
[group AuszugNein] Die Kaution dient als Sicherheit für den Fall, dass Sie nicht alle Pflichten aus dem Mietverhältnis erfüllen. Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution entsteht erst, wenn Sie aus der Wohnung ausgezogen sind. [/group]
[group AuszugJA] Haben Sie alle Mieten bezahlt? Bitte AuswählenJaNein
[group MieteNein] Der Vermieter ist berechtigt eine Aufrechnung durchzuführen. Sie sollten auf jeden Fall bei einer fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt, einen Termin vereinbaren. Diese kann Ihnen mitteilen, wie das weitere Vorgehen sein sollte. [/group]
[group MieteJA] Wie haben Sie die Wohnung übergeben? Bitte AuswählenMit MängelMängelfrei und unrenoviertmängelfrei und renoviertsonstiges
[group MitMangel] Sie sollten auf jeden Fall bei einer fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt, einen Termin vereinbaren. Diese kann Ihnen mitteilen, wie das weitere Vorgehen sein sollte. [/group]
[group ohneMangelunrenov] Sie sollten auf jeden Fall bei einer fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt, einen Termin vereinbaren. Diese kann Ihnen mitteilen, wie das weitere Vorgehen sein sollte. [/group]
[group Sonstiges] Sie sollten auf jeden Fall bei einer fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt, einen Termin vereinbaren. Diese kann Ihnen mitteilen, wie das weitere Vorgehen sein sollte. [/group]
[group mangelfreiundrenoviert] Sind mehr als 3 Monate vergangen? Bitte AuswählenJaNein
[group DreiMonateNein] Sie sollten auf jeden Fall bei einer fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt, einen Termin vereinbaren. Diese kann Ihnen mitteilen, wie das weitere Vorgehen sein sollte. [/group]
[group DreiMonateJa] Sind mehr als 6 Monate vergangen? Bitte AuswählenJaNein
[group SechsMonateNein] Sie haben in der Regel einen Anspruch auf Auszahlung der Kaution. Es empfiehlt sich jedoch, die 6 Monate abzuwarten. Sie sollten auf jeden Fall bei einer fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt, einen Termin vereinbaren. Diese kann Ihnen mitteilen, wie das weitere Vorgehen sein sollte. [/group]
[group SechsMonateJA] Sind die Nebenkosten für das Rumpfjahr abgerechnet? Bitte AuswählenJaNein
[group NebenkostenJA] Sie haben einen Anspruch auf Rückzahlung. Sie können eine Zahlungsklage auch ohne einen Anwalt bei der Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht erheben. Es ist jedoch sinnvoll, einen Termin bei einer fachkundigen Person, wie einem Anwalt, zu vereinbaren. Diese kennt sich mit der Materie aus und kann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. [/group]
[group NebenkostenNein] Sie haben einen Anspuch auf Rückzahlung. Jedoch kann der Vermieter einen gewissen Teil einbehalten. Sie sollten einen Termin bei einer fachkundigen Person, wie einem Rechtsanwalt, vereinbaren. Diese kann überprüfen, ob die Mieterhöhung wirksam ist [/group]
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