Härtegründe im Mietrecht:Wann stoppt § 765a ZPO die Zwangsräumung?
Räumungsschutz nach § 765a ZPO – Letzter Ausweg bei drohender Zwangsräumung
Wenn eine Zwangsräumung unmittelbar bevorsteht, kann in besonderen Ausnahmefällen ein Antrag auf Räumungsschutz gemäß § 765a ZPO gestellt werden. Diese Regelung greift jedoch nur, wenn die Vollstreckung für die betroffene Person eine unzumutbare Härte darstellen würde – etwa bei schwerer Krankheit, fortgeschrittener Schwangerschaft oder akuter psychischer Belastung.
Als Anwaltskanzlei mit Erfahrung im Miet- und Vollstreckungsrecht beraten wir Sie umfassend zu den Voraussetzungen, Erfolgsaussichten und dem richtigen Vorgehen bei einem solchen Antrag.
In unserem Blogartikel erfahren Sie,
- welche Härtegründe anerkannt werden,
- welche Fristen zwingend einzuhalten sind
- und wie Sie sich rechtlich absichern können.
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