Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung: So wehren Sie sich richtig

Eigenbedarfskündigung erhalten? Jetzt rechtlich prüfen lassen

Wenn Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben, stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung. Als Mieter sind Sie nicht schutzlos. Das Mietrecht bietet Ihnen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch einzulegen und das Mietverhältnis fortzusetzen.

Ein Widerspruch gemäß § 574 BGB kann erfolgreich sein, wenn die Kündigung für Sie eine besondere Härte darstellt – etwa durch Krankheit, hohes Alter, Schwangerschaft, schulpflichtige Kinder oder fehlenden Ersatzwohnraum.
In unserem Blogartikel erfahren Sie, welche Härtegründe anerkannt sind, welche Fristen gelten und wie Sie taktisch klug vorgehen, um Ihre Interessen zu wahren.

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