Härtegründe im Mietrecht:Wann stoppt § 765a ZPO die Zwangsräumung?

Räumungsschutz nach § 765a ZPO – Letzter Ausweg bei drohender Zwangsräumung

Wenn eine Zwangsräumung unmittelbar bevorsteht, kann in besonderen Ausnahmefällen ein Antrag auf Räumungsschutz gemäß § 765a ZPO gestellt werden. Diese Regelung greift jedoch nur, wenn die Vollstreckung für die betroffene Person eine unzumutbare Härte darstellen würde – etwa bei schwerer Krankheit, fortgeschrittener Schwangerschaft oder akuter psychischer Belastung.

Als Anwaltskanzlei mit Erfahrung im Miet- und Vollstreckungsrecht beraten wir Sie umfassend zu den Voraussetzungen, Erfolgsaussichten und dem richtigen Vorgehen bei einem solchen Antrag.

In unserem Blogartikel erfahren Sie,

  • welche Härtegründe anerkannt werden,
  • welche Fristen zwingend einzuhalten sind
  • und wie Sie sich rechtlich absichern können.

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