Keine Störerhaftung für Kabelkunden und Fritz!Box-Nutzer?
Im August 2014 hat das Amtsgericht Braunschweig die Inanspruchnahme eines Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über den Anschluss abgelehnt, mit der Begründung, dass Täterschaft nicht nachgewiesen werden könne, da der vom Internetanbieter gestellte…