Bewährungswiderruf? Umgangsrecht verloren? Wegen einer Haarprobe?

Mäd­chen­haar © Rai­ner Sturm / pixelio​.de
Mäd­chen­haar © Rai­ner Sturm / pixelio​.de

Sobald der Umgang mit Tetra­hy­dro­can­na­bi­nol (THC), der Wirk­stoff von Can­na­bis, im Recht ins Spiel kommt, kom­men als ein Stan­dard­mit­tel zur Sach­ver­halts­auf­klä­rung auch Haar­pro­ben ins Spiel. Egal, ob es um die Eig­nung zum Füh­ren eines Kraft­fahr­zeu­ges, um den Umgang mit Kin­dern in einem Betäu­bungs­mit­tel gefähr­de­ten Umfeld oder den Wider­ruf einer Bewäh­rung geht, Ana­ly­sen der Haare sind das Stan­dard­mit­tel, um die Absti­nenz oder den Kon­sum von THC nachzuweisen.

Eine neue Stu­die von Moos­mann, Roth und Auwär­ter, Uni­ver­si­tät Frei­burg, dürfte diese Pra­xis ins Wan­ken bringen.

So hat sich gezeigt, dass die THC-Abbauprodukte, die übli­cher­weise zum Nach­weis des Kon­sums in den Haa­ren ana­ly­siert wer­den, nicht, wie bis­her ange­nom­men, über das Blut in das Haar ein­baut, son­dern über Schweiß und Fett abge­son­dert wer­den und auf die­sem Wege in die Haare gelan­gen. Auch der Auf­ent­halt in Rauch kann zu ent­spre­chen­den Abla­ge­run­gen führen.

Damit kön­nen die frag­li­chen Spu­ren nicht nur nach­ge­wie­sen wer­den, wenn der Pro­band selbst THC kon­su­miert hat, son­dern auch, wenn er Kon­takt hatte zu Per­so­nen, die kon­su­mier­ten und bei­spiels­weise über Ihre Hände Spu­ren über­tra­gen. Die Über­tra­gung soll im Ein­zel­fall selbst noch über Dritte funktionieren.

Wenn Sie sich also fra­gen, wie Ihre Haar­probe posi­tiv aus­fal­len konnte, wäre es auf Basis die­ser neuen Erkennt­nisse even­tu­ell anzu­ra­ten, anwalt­li­chen Rat ein­zu­ho­len, um erheb­li­che recht­li­che Nach­teile abzu­wen­den oder abzumildern.

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